17. Verordnung, betreffend die Ausführung des Reichsgesetzes vom 20. Juli 1881 über die Bezeichnung des Raumgehaltes der Schankgefäße. Vom 12. Juli 1883
Titel:
17. Verordnung, betreffend die Ausführung des Reichsgesetzes vom 20. Juli 1881 über die Bezeichnung des Raumgehaltes der Schankgefäße. Vom 12. Juli 1883
Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Nähere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.
OK