und also auch über Erffurt, laßen, thäte ...
und also auch über Erffurt, laßen, thäte doch solches nicht, sondern behielte Sie bey sich und dem Reiche, das verdroß den Herzog, daß er sich mit andern Fürsten empörte, ungeachtet, daß der Keyser immer noch mit den Hungarn zuthun kriegte. [a.l.S. 919] [a.l.S. Keis(er) Henrich I.] Dennoch aber da der Keiser anno 919. sterben solte, hielte Er den Herzog vor Wehrt, daß Er ihm vor andern mit willen der Fürsten die Keyserliche Hoheit übergab: als welcher nicht nur Keyser Ludwigs IV. Tochter Sohn, sondern auch ein trefflicher Held war, der mit seinen Nachkommen, den Keysern Otten, dem Reich hernach mit großen nuzen und ruhm, insonderheit aber der Stadt Erffurt zur Zierde und denckwürdiger Veränderung vorgestanden. [a.l.S. Hertzog Witekinds Stamm.] Und Kam also die Kron Teutschland von dem Carlingischen Stamm, der keine Manns Erben mehr außer Franckreich hatte, auf den Sächsischen Stamm Witekindi Magni, welcher solange mit Keyser Carlen I. gestritten, und lezt zum Herzogen zu Sachsen von ihm gemacht war worden. Denn dieses Sohn Graf Wiprecht ist Herzog Ludolffs zu Sachßen, der Herzog Ottens Vater war, Grosvater gewesen.
Das VII. Capitel.
Wie Erffurt mehr befestigt, in Waffen geübt, und von Keyser Henrichn[!] I. mit einem Concilio
besuchet und von dessen Sohne mit dem Grafn[!] von Gleichen versehen
worden.
[a.l.S. 921] [a.l.S. 925] [a.l.S. Erstliche Anordnungen zur Burgdefension in Türingen.] [a.l.S. Burgenser Bürger.] Als nun Keyser Heinrich I. der Sachße regierte, verliehe ihm Gott der Herr seinen Segen, daß er die Hungarn, die anno 921. Venedig in Jtalien verbrandten, folgends aber wiederümb in Teutschland fielen, endlich anno 925. zu einem Neunjährigen Stillstande und Abzug von Teutschen Boden gegen erlegung eines merklichen jährlichen tributs nöthigte. Wie er dieser Feinde loß ward, und das Jahr darauf auch die Dähnen und Normannen aus Frießland jagte: nahm Er ihm vor auf mittel zutrachten und Ordnungen zumachen, vermittelst derer sich die Teutschen wieder die Hungarn, die Wenden, und andere Feinde desto geschickter wehren mögten. Nun waren bis dahin in Castellen oder Burgen und großen Städten nur die Burgens[er], die man die patritios und Geschlechter nennet, berechtigt gewesen, Degen und Waffen zutragen, und ihren Verdiensten nach von Keysern mit Renten, Fuhrwercken, Gütern und ämbtern begabt, in oftern Kriegen aber, ie lenger ie dünner und weniger worden. Damit dann nicht mangel vorfallen mögte an Wehrhaften Mannschaft, sondern deren desto größer Anzahl in Teutschland geschafft würde, so verstattete Er das Waffenrecht auch den Kauff, und Acker- leuten und Handwercksleuten, daß Sie alle vor Burgenses (wiewol sie den Edlen sonsten nicht gleich waren,) geachtet, und hierdurch der Bürgersnahme mit der Zeit gar gemein ward, sich auch ein ieder besonders aber der ältiste Sohn in iedem Geschlechte zun Waffen gewehnen und der nohtdurft nach mit einem Degen tragen dorfte. Darzu ließ er allerhand Waffen schmidten und in die Städte schaffen. [a.l.S. Landsknechte.] Befahl, es solten auch alle wege in den Dörffern, ihrer Achte den Neundten, und in den Städten ihrer Vier den Fünften, als einen Landsknecht, (wie man solche hieß,) unterhalten, welche dann in den Städten wohnen, oder doch auf festen Heusern sizen solten: Da sich das übrige Volck unter ihrer Wehre und beystand auf den nohtfall hinbegeben und aufhalten könte. [a.l.S. Kriegsexercitia.] Desgleichen verordnete Er, daß man die Manschaft in den Städten zum Kriege abrichten, in schießen, ringen, springen, fechten, brechen, stechen, hawen, lauffen, turniren und rennen üben, und jährlich einmahl mustern solte, als zu einem Heerspiel. [a.l.S. Anfang st vieler kleinen Städtlein in Türingen.] Aus acht oder Neun Dörffern ließ er eines mit einer mauren ümbgeben, und zu einem Städtlein machen, die alten Städte aber noch beßer verwahren. [a.l.S. Marggrafschaften.] So gab er nun, (wie iezt erzehlet,) durch Sachsen, Heßen, Türingen, und Meißen keyserliche Ordinantz. Ferner richtete er die Teutschen Gränzen und Marcke zu beobachten, unterschiedene