führung des StadtRegiments einiges Recht ...
führung des StadtRegiments einiges Recht zu: sondern es wurden Diese Jura alle vom Erzbischofe bey solcher anordnung und convention mit dem Grafen, Vizthum und den Bürgern in dieser ihren Hände gestellet und gelaßen. Huben demnach von derselben Zeit an XXI. Edle Freybürger als Herren der Stadt, an deroselben Regiment auf dem Rahthause, so mitten in der Stadt am Fischmarckte stehet erbawet, zusizen: unter welchen ihr Zwölff wurden Consules, das ist, Rahtsherren, [a.l.S. Die Stadt ward regiert, nechst dem Grafen, dem Vitzthum, und dem Schultheissen, von 12. Rahtsherren.] die übrigen Neun aber von ihren Ambtern, damit Sie beleget wurden, als der Cämmerey, cameræ civilis judicij, des Bawens, des Mahrstalles und der Brücken, oder sonsten, die zwene Cämmerer, die zweyer-Männer oder Bürgermeister, die Bawherren, die Futterherren, und Brückenherren mit der Zeit genennet wurden : Biß die Stadt mit der Zeit zu eigenen Dörferen ist kommen, darüber Sie denn ihre Vöigte verordnet hat, die man noch die Stadtvöigte nennet. [a.l.S. 964] [a.l.S. Baw an der Stadtmawren.] Auch findet man, daß bey solcher newen Regierung schon anno 964. der Stadtmauren ümb einen guten Theil gebeßert worden. Erzbischof Wilhelm aber, nachdem er auf erzehlter maßen das Reich verwaltet hatte, (:wie der alte Scribent Witekindus redet,) nehmlich in Türingen und Heßen, als des Reichs locum tenens, und beydes sein ErzStifft, dem er unter andern die treffliche Herrligkeit des Ordinari Gerichts zu Erffurt, demselben zu Grosen Respect erb- und eigenthümlich zugewandt, und denn auch die Bürgerschaft als welche zu den hohen Herrligkeiten der Regimentsbestellung, eigener Geseze, dem jure belli et f{oe}derum, des Reichs fisci, und anderer, (die hiebevorn dem Grafen und Vizthume nur zugehörig gewesen,) hierdurch mit Herzuge zogen wurden, weißlich bedacht: lebte Er noch wenig Jahr, und gesegnete Anno 968. die Welt. [a.l.S. 968] [a.l.S. Ertzb(ischoff) Hatto wird von mäusen gefressen.] [a.l.S. 969] Welches auch sein Nachfahrer Erzbischof Hatto II. der zuvorn Apt zu Fulda gewesen war, und von den Mausen gefreßen worden, anno 969. thun muste: Und kam einer hieß Ruprecht, ein demütiger Prælat, an seine Stelle. Keyser Otto I. selbst, nachdem Er seine Kriege in Italien mit den unruhigen Römern und Lombarden, wie auch mit Keyser Nicephoro Phoca zu Constantinopel, und den Sarracenen zu ende gebracht, gelangete mit hohem Ruhm in Teutschland wieder an; und beliebte in Gnaden, was sein Sohn zu Meinz hette in Türingen angeordnet; und stifftete das ErzStifft Magdeburg also reichlich, daß er 19. Tonnen Goldes wehrt dran wandte: Worunter auch die Dörffer, Waldersleben , Elgesleben , Münstergehofen , und Dachwich waren, so hernachher von solchem ErzStifft wieder weg, und an das Closter Fulda, sodann sind die Ersten drey an die Grafen zu Gleichen, Dachwig aber an die Marggrafen zu Meissen, und von diesen endlich an die Stadt Erffurt kommen sind.. Und starb endlich der treffliche und fromme Potentat anno 973. [a.l.S. Anfang des Stifts zu Magdeburg.] [a.l.S. Walschleben. Elxleben. Münstergehofen. Dachwich.] [a.l.S. 973] [a.l.S. Pabst Benedict(us) V. exulant in Hamburg.] nachdem Er etliche und 30. Jahr regieret, und unter anderen Rebellen Pabst Benedictum V. von Rom hinweg und nach Hamburg herunter ins Elend getrieben hatte.