dienter Herr, Keyser Otto I. der Große, n...
dienter Herr, Keyser Otto I. der Große, nachdem Er von anno 935. und 938. Da er zu Weimar Hof hielt.) bey 30. Jahren nun fasther[!] continuirlich beydes wieder innerliche und eußerliche Feinde zu streiten gehabt, und nach Vollbringung seiner Teutschen, Hungarischen, Böhmischen, Wendischen und Französischen Kriege, der Teutschen Nation Friede und Ruhe geschafft, ihm endlich anno 962. vornahm, in Jtalien einen Heerzug zuthun, und das arme Land, das seither Keyser Arnulff anno 896. [a.l.S. 962] die Stadt Rom durch gelegenheit eines Häsleins, das vor seinen Soldaten aus dem Felde nach der Stadtmauren zugelauffen war, Rom erstiegen hatte, immer dar durch die Herzoge, Beringern zum Friaul, Griden zu Spoleto, Ludwigen von Provinze, Albrechten von Eporredo und Beringern seinen Sohn, die sich alle zu Königen über Jtalien aufgeworffen, insonders aber der leztgenante schon anno 951. von diesem Keyser aus dem Felde geschlagen war worden, in Krieg und unruhe gesezt worden, als der Potentate, deme von Rechts wegen solche Crone gebührete, in einen ruhigen Stand und Ordnung wieder zubringen. Ehe er aber auf Pavij, alwo er in dem Jahr Ostern hielten mit der Armee aufbrach, welcher Er hin und wieder die Provinzen in Teutschland mit getrewen Vorstehern: und zwar, weil es ihm an solchen Fürsten fast mangelte, denn Er trawen dorfte, wandte Er sich zu etlichen Bischofen, sich ihres Diensts zur Verwaltung der Weltlichen Regierung und Obacht in deßen, weil er in Teutschland nicht seyn würde, zugebrauchen, (:welches denn zu der Zeit in Teutschland ein new ding war, darüber sich die Welt verwunderte:) [a.l.S. Trägt seinem Sohn, dem Ertzbischof von Meintz, Wilhelmo Vollgewalt undt Oberaufsicht über Turingen, und Magdeb(urg) an.] [a.l.S. Die Bischofe zu Meintz waren vor alters mehrerstheils frommer still Herren und prælaten.] Befahl seinem Brudern Ertzbischof Braunen zu Cölln das Regiment über Lothringen, und was darzu gehörte: Erzbischof Geißlern zu Magdeburg das Land an der Elbe hin, seinem gewesenen Hofdiener, Herrn Herman von Stübkeshorn den Weserstrohm, und anderen andere [!] öhrter. Wiewohl nun bis dahin das ErzStifft Meinz von S(an)ct Bonifacij Zeit her bey 200. Jahren, Solche Erzbischofe gehabt hatte, die sich keiner weltlichen Gewalt unterwunden, über andere zuherschen, sondern meistentheils Gelehrte andächtige Männer und fast alle des Benedictiner Ordens gewesen, die da ihres Geistlichen Bisthumbs gewarttet, und wie zu Meinz und anderstwo, also auch zu Erffurt, derer Intraden, die dahin von alters her gebühreten, und desjenigen, was ihnen etwa verehret ward, zu ihrer und ihrer Clerisey unterhalt genoßen: so trug doch iezt den Keyser seine affection gegen erst auch erwehnten seinen Sohn dem Erzbischof zu Meinz dahin, daß er, weil er ohne das über Türinger und Heßen Bischof war in Geistlichen Sachen, ihm von seinet- und des Reichs wegen, die volle macht und Gewalt solche Länder, wie auch Magdeb(urg) zu regieren und zubeschirmen auftrug, als seinen Verwalter und Viceroy. [a.l.S. Der Keiser hat dem Ertzstift zu Meintz Erffurt und Türingen nicht erb und eigenthumblich gegeben.] Nicht solten sie, gerade als ob seine Majestät sie ihm zu eigenthumb verliehe und verehrt, hinfürder sein und des ErzStiffts eigene Länder und Güter seyn, die daßelbige folgends jure absoluti et hæreditarii dominij beherschen und besizen solte. Wie man zwar zu unser Lebezeit erst auf Chur-Mainzischer seiten ausgegeben hat. Denn ja wo dem also were, würde fürwar von einem solchen nicht geringen Wercke, als die Verehrung der Stadt Erffurt und des Türingerlandes bey den Historicis, als Lamberto Schafnaburg, Witekindo, Ditmaro, Regin oris Continua [....] , Mariano Scoto do [..] andern, die vor Zeiten [der alten Kayßer Händel beschrieben haben, etwa zu finden seyn, da doch gar nicht davon stehet)] wie von Herzog Burckhards Tode an solche Lands erst an den Sachsen, Herzog Otten, darnach an Keyser Cunraden selbst wieder, so dann an deßen Nachfahrer, Sächsischer Nation, kommen waren, also haben Alberti Cranzij bericht nach, die Keyser Ottones das Land zu Göttingen und Braunschweig, das land über dem Hartze, OberSachsen oder das landt zu Wittenberg, Meißen, und Türingen mit Heßen, so in Sächsischer