[a.l.S. Keis(er) Carol(us) M.] [a.l.S. 77...
[a.l.S. Keis(er) Carol(us) M.] [a.l.S. 771] [a.l.S. 774] [a.l.S. 787] [a.l.S. 800] desgleichen sein jünger Sohn, König Carlman, der einen Theil von dem Königreich ererbet hatte, anno 771. mit Tode ab. Drauf bekam sein Bruder König Carl, nicht allein das ganze Königreich vollends, sondern auch ferner von dem Höchsten Gott so viel macht und Glücks, daß Er anno. 774. der Longobarden Königreich in ganz Italien, und dann vermittelst eines schwehren drey und dreyßig jährigen Kriegs die Länder zu Sachsen, Westpfahlen und Holstein, lezt auch 787. 788. und 791. Die länder zu Beyern und Pannonien erland, Österreich und Hungarn unter sich zwang, den Christlichen Glauben über dem Harze, bis hin an Dennemarck in übung brachte, hingegen aber die Heidnischen Gözendienste abthäte, undt a(nn)o 800. zu Rom vom Pabst, Leone III. dem Raht und Bürgern daselbsten [a.l.S. 800] [a.l.S. Rom bekomt wieder einen Keiser über sich und zwar aus Teutschlandt.] die Cron des Römischen Keyserthumbs auf sein Haupt bekam, die bey 330 . jahren her niemand in Occident getragen hatte. Also herschte der Gewaltige Potentat von der Elbe, Saal, Böhmen und Ofen über der Donaw Hungarn her bis gar hinüber an die Spanische Gränzen, und von der Ostsee an bis an das Mittelmeer über Welschland und Sicilien: daher er billich Keyser Carl der Grosse zubenahmet wirdt. Wie nun dieser hochverständiger und Grosmütiger Herr andern Ohrten und Provinzen seines Reichs seine Abgeordnete vorstellete: Also hielte Er auch einen auf Erffurt und Türingen. Und zwar zu der Zeit, als er seine Capitular Reichs Ordnungen publicirte, hieß der keyserlich Missus oder Abgesandter, der auf Erffurt beschieden war, mit seinem Nahmen M iam, (der Meyheim so viel als wenn es nicht der Nahmen Bion oder Wion ist, den manche Griechische und Lateinische Scribenten gehabt haben vor Alters.) Denn dieweil es manchmal geschach, daß des Reichs ümbliegende undt damahls alle noch heidnische Feinde mit den Teutschen Kauffleuten Handlung trieben an den Gränzen, unter andern aber auch Waffen von ihnen an sich brachten derer sie sich hernach wieder Teutschland selbst gebrauchen mochten, verbot der Keyser, daß man nichts von solcher Wahre ihnen solte zukommen laßen, oder es solte dem Handelsman genommen, und die Helfte an Keyserlchen Hof geliefert, die andere unter seinen Abgesanden des Ohrts, und dem Manne, der dahinder were kommen, getheilet worden. [a.l.S. Seine Constitution von Erffurt] Und zwar, (schrieb Er,) solten auf diejenigen Handelsleute, die mit ihren Wahren an der Schlawen oder Böhmen, und an der a[.]warn oder Heunen Gränze zogen, folgende gute Aufsicht haben, daß ihnen keine arma et bruniæ, (:sotius pruniæ a(...) prima(...) dictæ,) daß ist, nichts von Waffen und Glönen oder Hellenden prunis gleich sam glüenden Lantzen und Spießen zugebracht würde. Vnd zwar solte hierin würde [...]sen bei in Sachßen bey Bardewiek Legat Herz, (. Heretus;) bey Schleßba solte sein Legat Madalgerd; bey Alrestad, (Alstadt.) und Erffurt Erphesfurt Legat Miam; bey Kornheim, (etwa Korchheim,) Breuburg und Regenspurg Legat Wolff; bey Magdeburg Legat Hatto, und bey Lac [...] droben Legat Werner Oberaufseher seyn. Welcher Verordnung es denn zumahl bey Erffurt ümb desto mehr bedorffte so ie in gröster Menge sich daselbsten bisher und ferner allerley Handelsleute, Krahmer, Fuhrleute, Schilderer, und andere Waffenschmider niederließen, also daß von den Schilderern eine sonderbare Gaße unter dem Berge hin, ingleichen von den Krähmern die Krahmer Brücke über der Gera bey dem Alten, kleinen oder Wenigen Marckte, und die Kauffmans Kirche, wie auch von den Krämfern, das ist, des Krämführers, die Krämpfer Gaße mit dem Stadt Thor daselbsten ihre Nahmen bekommen haben. [a.l.S. Unter den Schilderern. Krämferthor. Kramerbrücke. Kaufmans-Kirche. Wenigemarckte.] Und war etwa nun mehr dieselbe Ecke der Stadt nach Osten zu mit der Meyenburg (so da vielleicht erster wehater Miam gewohnt, und dahero noch die Meyenburggaße vulgo die Meimergaßen, ihren nahmen hate) der Kutterergaßen und den dreckichten Ohrt an der Gehra, auf der Misten genant, ingleichen der Lange Plaz hienab nach Norden zu, (iezt die S. Johannis, Gothards, Augustiner- und Waldengaße,) mit [a.l.S. Auf der Mi[...]]