101. Ministerial-Bekanntmachung, die Einziehung der Beiträge zur Invaliditäts- und Altersversicherung und die Ausstellung etc. der Quittungskarten für die den Krankenkassen angehörigen Versicherten, sowie die den Krankenkassen für die Einziehung der Beiträge zu gewährende Vergütung betreffend
Beschreibung
Erlass: 1890-11-29; Ausgabe: 1890-12-04