[1147.] [1149.] [1151.] [Reichstag zu Erf...
[1147.] [1149.] [1151.] [Reichstag zu Erffurt.] die Verwalter derselben in einer Schrifft unterm dato den 11. Novembris anno 1149. also schrieben: Wie Richter u(nd) sämtliche bürger zu Erpesfurt, p und zwar ward 2. jahr zuvor, nemlich 1147. in einer andern Schrifft zu Nürnberg den 16. Junij datiret, der Grafen von Gleichen also erwehnt, daß sie der Stadt Erffurt, und des gesamten Regiments u(nd) Gerichts Primates oder Oberste, u(nd) zugleich daselbst residirende Adovocati Inperiales oder ReichsVoigte geheißen würden. Ja der Keyser selbst hielt zu Erffurt anno 1151. einen Reichstag.
[1152.] [Keyser Friedrich I. der Rothbarrt.] [Ertzb(ischoff) Arnold zu Meintz ein falsches practicant.] [1153.] In dem nechstfolgendem jahre 1152. gieng er mit todte ab, und ward von den Ständen des Reichs seines Bruders Hertzog Friedrichs zu schwaben Sohn, Hertzog Friedrich ein junger, hertzhaffter u(nd) hochverständiger Herr, einhellig zum Keyser erwehlet, den nennte mann Keyser Friedrichen I. mit dem roten Barte. Der hatte einen Cantzler, nahmens Arnold. Den schickte ersterwehnter Ertzbischoff Henrich zu Meintz gen Rom zum Pabst Anastasio IV. bey dem er von seiner Clerisey scharff, wiewol zur Ungebühr angegeben war worden: darwieder solte ihn dieser beredte, verständige Gesandte entschuldigen. Er gebrauchte sich aber der guten Gelegenheit, u(nd) spielte es mit seines Herrn Principalen gegenwart bey den Cardinälen dahin, daß sie demselben das Ertzstifft vollends gar aberkandten, u(nd) ihn hingegen selbsten zum Ertzbischoff machten. (Geschach anno 1153.) Also hatte sein Herr den Bock zum Gärtner gesetzt. War er nu vorhin ein reicher Thumherr erst gewesen, so dann ein armer Probst, u(nd) darnach ein Bettelbischoff worden (wie er hatte flegen zu sagen,) so muste er nu den Stab nehmen, u(nd) von Meintz hinweg weichen: kam in Einbeck in Sachsen, u(nd) starb bald.
[Thumstift B(eatæ) Mariæ wird von neuen gebauet.] [S(ancti) Adolarij und S(ancti) Eobani Cörper werden fortge legen .] [Wunder und Zeichen auf dem Thum S(anctæ) Mariæ.] [1154.] In Erffurt aber ward zu der Zeit die Thumkirche u(nd) das HauptStifft B(eatæ ) Mariæ Virginis, nach dem es nu eben 400. Jahr lang von S(ancti) Bonifacii jahren her gestanden, und sehr baufällig war, also daß es einfiel, gantz abgebrochen, auf gemeiner Stadt u(nd) gutwilliger leute Unkosten wieder neu aufgeführet und erbauet, auch der Heiligen Märtyrer Bischofs Adolarij alhier u(nd) Bischofs Eobans von Utrechts Cörper, als der Stadt Heiligthum aus ihrer alten Stelle mit groser Reverenz erhoben, u(nd) in die neue gebawte wieder niedergelegt, da sie noch liegen. Welches denn (wie mann fabuliret,) nicht ohne viel Wunder und Zeichen, die Gott damals am blinden, lahmen, tauben, stummen, aussätzigen, Wahnwitzigen und mit der schweren Noth beladenen gethan habe, geschehn seyn soll anno 1154. Und zwar ward des ersten leichnam am 20. tage des April, des andern seiner aber am 26. tage im Julio auf S(anct) Annen tag fortgelegt in andächtiger Erinnerung, wie diese zweene Bischoffe weiland S(ancti) Bonifacii, des ersten Ertzbischoffs zu Meintz getreue Gehulffen in bekehrung der Heiden in Frießland, Türingen, Heßen und anderstwo gewesen waren.
[Woher Erffurt in seinem jnsiegel sich neuen fidelem filiam sedit Moguntinæ.] [Die Ertzstifter Meintz u(nd) Cölln getreue Töchter des Römischen Stuels.] [S(anct) Martin des Ertzstifts Patron u(nd) der Stadt Erffurt bild im Siegel.] [Bey der Regierung in Erffurt sind mancherley competertien.] Auch soll erstgemeldeter Bischof Arnold von Meynth, nach dem er nu in seinem Stifte geseßen, u(nd) an die zu Erffurt geschrieben, die Stadt fidelem filiam sedis Moguntinæ, das ist, die getreue Tochter des Bischöfflichen Stuels zu Meintz geheisen haben. Wegen ihrer uhralten treue gegen demselben, von dem Sie alß ein Filial in Geistlichen Sachen von S(ancti) Bonifacij Zeit her dependirte, iedoch ihr an ihrem freyen Stande im weltlichen Wesen, ja so wenig zum Abbruch, alß wie die Ertzstiffter zu Meintz und Cölln sich auch selbst sedis Romanæ fideles filias, das ist, die getreuen Töchter des Romischen[!] Päbstlichen Stücks nennen, nicht mehr alß ihre geneigte Affection gegen diesem zu bezeugen. Zu welcher devoten Meinung gegen dem Ertzstifft Meintz eben die Erffurter auß freyem Willen solchen ihrer gemeinen Stadt vom Ertzstiffte gegebenen Ehrentitul dermaßen beliebte, daß sie ihr ein neues Pitzschafft machen, u(nd) nicht allein des Ertzstiffts Meintz Patron S(anct) Martins, anno 400. gestorbenen Bischoffs zu Tours in Franckreich bildnüß hinein, sondern auch diese Schrifft ümbher graben liessen: EPHORDlA FIDELIS FILIA SEDIS MOGUNTINÆ, das ist, Erffurt die getreue Tochter des Stuels Meintz: wie sie denn noch ein solch Jnsiegel immer führen, doch ihnen an ihren alten u(nd) steten Freyheiten u(nd) weltlichen Independenz von Meintz ohne præjudiz, wiewol sie auf gewiße maße mit ihm verwandt sind. Dazu obgleich schon zu der Zeit die Stadt dem Ertzstiffte verwandt war, hatte doch daßelbe nicht das gantze Regiment in seines Schultheißen und Untervitzthums händen, sondern ihrer gehörten mehr dazu. Inmaßen