und Bothmäßigkeit in Weltlichen Sachen üb...
und Bothmäßigkeit in Weltlichen Sachen über Erffurt oder Türingen. Sondern diese verblieb bloß dem Könige, welcher durch seine Grafen oder Angesanden, die Er zu Erffurt und draußen im Lande hatte, solche seine Macht und Jurisdiction seines Königreichs alter Manier nach, verüben ließ. Und zwar trug in ermeldeten Anno. 751. nicht mehr erwehnter König Hilderich, sondern Herzog Pipin die königliche Fränckische Crone auf seinem Haupte. [a.l.S. 752] [a.l.S. 754] [a.l.S. Der Bischofe S(ancti) Adelarii und S(ancti) Eobani Todt und Cörper zu Erffurt liegend.] Denn die Stände des Konigreichs hatten in dem Jahre auf anhezen und raht des Pabsts Zachariæ, jenen, der der Lezte von dem Merwigischen Stamme war, als ihrem natürlichen Herrn des Königreichs entsezt, und diesen zu ihrem Könige erwehlet, Worzu ihn auch Bonifacius folgends a(nn)o 752. auf des Pabsts Befehl salbete. Thät hernach a(nn)o 754. mit Adelario eine Reise in das Frießland, daselbsten abermahls wieder der Leute heidnische Abgötterey zupredigen. Ward aber sambt Adelario, ingleichen Bischoff Eobano zu Utrecht und mehr andere Priestern und Mönchen deßhalben von ihnen erwürget, und mit der edlen corona martyrij zugleich mit ihnen von Gottes Gnaden verehret, auch ihre todte leichname aus Frießland, und zwar S(ancti) Bonifacii seiner gen Meintz, S(ancti) Adelarii und S(ancti) Eobani aber ihrer gen Erffurt geführt, und in der newen Thumkirche zu unser lieben Frawen beygesezt, (wie man vorgibt.) Hierauf kam wohl zu Meinz an Bonifacij Stelle vnd Erzstifft der Antistes Lullus, qvo non est sanctior ull(us): der da vor jahren durch Bonifacium auch aus Engelland herauf beruffen war worden, und ihm zu Erffurt und in Türing[!] in Predigambt beystand geleistet hatte. Were demnach ebener gestalt auch das nechst erstgestifftete Bischthumb zu Erffurt mit einer andern Person zubestellen gewesen. [a.l.S. 757] Dieweil aber beydes Thüringen und Heßen aufs newe von den Sachsen bekrieget, und feindlich tractiret ward mit rauben und Brennen: Gestalt ihnen denn König Pipinus anno 757. mit Heerskraft entgegen gehen muste, und Burburg in Heßen von ihnen verwüstet wurde: Hielt man es vor rahtsam, die erledigte Bischofsstelle zu Erffurt nicht alsbald mit einem eigenen Bischofe zuversehen, sondern darmit eine zuhalten. Es hub aber erstgemeldter Erz Bischoff Lull, (: als der der Stadt Erffurt unter den Bischofen, ohne den zu Würzburg, am nechsten saß, und ein vornehmer älter Stifft hatte :) von der Zeit an sich zu der Priesterschaft zu Erffurt, mit welcher Er bekant war, und diese hinwiederümb sich auch zu ihm als ihrem Erzbischofe zuhalten. Und ist seithero das Bisthum zu Erffurt, nachdem es bey zehen jahren kaum gestanden, mit keinem absonderlichen Bischofe wieder bestellet worden: Sondern S(an)ct(us) Adelarius, (: wie man ihn nennt :) ist der erste und lezte Bischof da gewesen. [a.l.S. D(er) Stift und Pfarren zu Erffurt werden des Erzstift[es] Meintz Filial.] [a.l.S. 760] Die Kirche zu Erffurt ließ sich mit solchem Erzstifft Meinz verknüpfen, und wie ein Filial unterstecken; welches umb das Jahr 760. geschehen. Welch ihr Verwandniß mit dem Erz Stifft. Vermöge deßen Sie deßelben, als einer Haupt- und Mutterkirchen , Filial und Tochter worden, stet und unvrrückt[!] geblieben ist, bis daß es nehmlich nun vor 140. Jahren erst durch die Evangelische Kirchen reformation und seinen eifer über dem Pabst mit unverstande sich ümb seine bischofliche jurisdiction über solche seine trewe Tochter selbst muhtwillig gebracht hat, und durch den Religion frieden zwischen den Päbstischen vnd den Protestirenden dieselbe seine der Erz Stiffts Geistliche Jurisdiction und Gewalt über die Evangelische Bürger vnd derer Vorsteher bey ihren Kirchen suspendiret worden: Wie unten an seinen Ohrt erzehlet soll werden. Dannenhero ists Zu jener Zeit aber ists gleichwol auf dieße ar[t]