[Pabsts Alexanders IV. Traum vom h(eiligen) Augustino.] [Augustinermönc[he] sind vor Zeiten Ein siedler gewese[n] genant die Sambo
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iten, Wilhelmiten und anderst. Pabst Innocenti(us) IV. aber hatte ihnen allen jüngst den nahme[n] der Augustiner aufgelegt.]
umb eine halbe Marck drunter und nicht drüber straffen solte; (: doch dörffen die Schmiede auch wohl, umb eine gantze Mark gestrafft werden:) und also bey seinem Handwerk richten den Armen als den Reichen, weder umb gifft, gabe noch gunst, oder andere Freündschafft. Hat Er nun so geschworen
;
: so giebt ihm der Vitzthumb den Heiligen (:Götzen des Handwercks Patron.) undt den Stab, darauf Er geschworen hat, und spricht: Weil ihr den vorgelesenen Eydt abgestattet,
sich[.]
so übergebe ich euch hiermit Heiligen und Stab. Worauff der Meister sein Ambt antritt, mit macht auf seinem Handwerck zu straffen. Tragen sich aber zwischen den Meistern jrrungen zu, darüber Sie nicht einig werden mögen: So kommen sie vor den Rath, der da gewalt hat sie zu richten, auch ihnen Ordnungen zu geben und reformiren. Also ward nun, (wie erst erzehlet worden,) vom Bischoff
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zu Meintz, den Erffurtern zur verbeßerung ihres Regiments, per modum paterni Consilij non imperii geholffen, und von ihnen solchem Rath freywillig gefolget.
Sonsten saß zu der Zeit vom Jahr 1254. auf dem also genandt Stuel S(ankt) Petri Pabst Alexander IV. dem träumte einsten, als ob Er den heiligen Augustinum sähe, das er zwar ein großen Kopff, am leibe aber sehr kleine Gliedmaßen hatte, und ermahnete ihn, weiln sein Einsiedler=orden, hier und dort in feldern und Wäldern, sich starck aufhielte, so solte Er ihn den Bahrfüßern und Predigern-München gleich machen, und solchen
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tn[!], (die man vorhin die Samboniten und Wilhelmiten hiess,) macht geben, daß sie so wohl, als jene, zu ihrem aufnehmen in den Städten dörfften wohnen,. Er hielt es für ein Göttlich eingeben,: Weniger zweifelt er daran, das solcher Einsiedel Orden
,
vom Heiligen Augustino gestifftet were worden. War nicht