Beylage 12: Wir Bernhard, Herzog zu Sachsen Meiningen etc. : Aus den hier beygehenden Etats pro 1831/32 resp. für die nächste Finanzperiode, werden Unsere getreuen Stände entnehmen, daß die nach Artikel 37. und 38. des Grundgesetzes der landschaftlichen Verfassung zur Landescasse fließenden Einnahmen in ihrem gegenwärtigen Stand die Ausgaben decken, ...
Titel:
Beylage 12: Wir Bernhard, Herzog zu Sachsen Meiningen etc. : Aus den hier beygehenden Etats pro 1831/32 resp. für die nächste Finanzperiode, werden Unsere getreuen Stände entnehmen, daß die nach Artikel 37. und 38. des Grundgesetzes der landschaftlichen Verfassung zur Landescasse fließenden Einnahmen in ihrem gegenwärtigen Stand die Ausgaben decken, ...
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