Gewalt war, vor sich und ihre Nachkommen ...
Gewalt war, vor sich und ihre Nachkommen behalten. Sondern gleichwie der Erzbischof zu Cölln das Land zu Lothringen nicht vor sein und seines Stiffts eigenthumb halten, und ewig besizen, sondern mir in Habender Administration verliehener Gewalt, an statt des Keysers, bis daß Er wiederkähme aus Jtalien, regieren und beobachten solte dem Reich und demselben Lande zum frommen; also solte er von Meinz auch auf Türingen, Hessen und das Erzstift Magdeburg ein wachsam auge haben, daß die Vorsteher deßelben allewege thäten, was zum Recht und Frieden dienen möchte. [a.l.S. Pabst Johan XIII.] [a.l.S. Keiser Ottens I. Handel zu Rom.] [a.l.S. 963] Das thät nun der Keyser, und nachdem er meinte, er hette Teutschland alle wegen mit wohlqvalificirten Vicarijs versehen, machte er sich auf Pavy, Ravenn und ferner nach Rom zu. Pabst Johann XIII. der Wehrte Jüngling entlief ihm; der Raht und Bürger aber, da er anno 963. zu Rom einzog, nahmen ihn mit freuden an, und klagten über ihres Pabsts Bubenstücke, daß der Keyser auch ein Concilium anstellete, ihn citiren ließ, und als er nicht kam, des Päbstlichen Stuhl[s] entsezte, hingegen aber Leonem. IIX. zum Pabst zwar ordnete, muste aber noch etliche Jahr mit den ungetrewen, und der Teutschen nation schon von der Zeit an wiedersezigen Römern und Wahlen zubringen. [a.l.S. Erzb(ischof) Wilhelm von Meintz komt gen Erffurt.] Jnmittelst wie andere Verordnete keyserliche Vicarij bey seinem Abwesen, in denen ihnen anbefohlenen Landen, ihr trew und fleiß seiner Maj(es)t(ät) zugehorchen sehen ließen, also daß dieselbe hernachmals, zum Exempel, gedachten Ihres gewesenen pagen Herman zur danckbaren Belohnung seiner löblichen Dienste, die er indeßen dem Lande Sachsen wieder die Wenden und sonsten erwiesen, zum Herzogen zu Sachsen und Lüneburg, Marggrafen zur Laußniz und Burggrafen zur Magdeburg machte, da er wieder in Teutschland zurücke kam: Also wolte es auch gleichfals ermeldeter Erzbischof zu Meinz an ihm nichts laßen ermangeln, sondern auch der Türinger, die ihm anvertrawet worden, Wohlfahrt also suchen, daß sein Herr Vater erfahren solte, er were ihm getrewer, alß sein ältister Bruder, Herzog Ludolff, so sich neben andern zur rebellion wieder denselben verleiten hatte laßen. Insonders vergaß Er derselben Hauptstadt Erffurt nicht, sondern nahm er sich ihrer mit besonderm fleiß und Sorge an. Zog hin, erkundigte sich ihres status, und besserte ihn mercklich. [a.l.S. Ursprung der freyen Städte in Teutschlandt.] Denn gleichwie damahls schon manche Länder, Fürstenthumb und derer Zolle und Gefälle, den Fürsten des Reichs aus keyserlicher mildigkeit zustunden, die doch in vorigen Jahren den Fränckischen Königen, und sodann des Keysers gehöret hatten, also daß nunmehr die Fürsten ihnen mit freyer Gewalt und völligem Recht vorstünden, als ihrem eigenthumb, doch nicht ohne dependentz vom Reiche: Also begunte es zu der Zeit aufzukommen, daß gleichfals auch alte vornehme Städte des Reichs, als dessen Thäler und Flecken, (:wie sie gegen den Fürsten, als gleichsam deßelben Bergen und Hügeln, gerechnet, und auch so genennet wurden:) von denen Keyser und Reich mit der edlen avtonomia und dem bey ihnen befindlichen Reichs-fisco begabet wurden. Von welcher keyserlichen Freygebigkeit, (:der-